Arrangements

 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Gegenstand jeglicher Leistungen des Hotels Trias. Sie gelten insbesondere für die Überlassung von Gästezimmern und Gruppenkontingenten, sowie für alle damit in Zusammenhang stehenden Leistungen und sonstigen Lieferungen (Zimmeranmietung und Leistungen im Gastronomiebereich, Vermittlung von Fremdleistungen).

§1 Vertragsabschluss

1.1
Der Beherbergungsvertrag kommt grundsätzlich durch die schriftliche Annahme bzw. Bestätigung der
Buchungsanfrage zustande. Bei einer Bestellung vor Ort reicht ein mündlicher Vertragsabschluss, der anschließend schriftlich bestätigt wird.

1.2
Weicht der lnhalt der Reservierungsbestätigung vom lnhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende lnhalt der Bestätigung für den Gast und für das Hotel Trias dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 7 Tagen widerspricht.

§ 2 An- und Abreise/ Unterkunftsbereitstellung

2.1
Ohne anders lautende schriftliche Abmachung hat der Zimmerbezug nicht vor 14:00 Uhr des Anreisetages, sowie die Zimmerrückgabe bis 11:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen.

2.2
Das Hotel Trias hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten und über die Zimmer zu verfügen falls reservierte Zimmer nicht bis spätestens '18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages bezogen werden; es sei denn, dass ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen

3.1
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung. Soweit nichts anderes,ausgeschrieben ist, umfasst der Preis die Beherbergung, gebuchte Verpflegung und die Mehrwertsteuer.

3.2
Erhalten Sie bei Vollpension am ersten Tag ein Mittagessen, so endet die Leistung mit dem Frühstück, beginnt sie mit dem Abendessen, so endet sie mit dem Mittagessen.

3.3
Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.

3.4
Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in EURO.

3.5
Die Pensions- und sonstigen Leistungspreise verstehen sich grundsätzlich inklusive der derzeitigen
gültigen Mehrwertsteuer.

3.6
Bei Reservierungen ist innerhalb von 6 Wochen ab Reservierungsbestätigung eine Anzahlung von 10% des Preises, mindestes 50,00 € zu leisten.

3.7
Bei Buchungen vor Ort wird der Rechnungsbetrag sofort fällig. Generell sind Rechnungen sofort ohne Abzug bei Abreise bar oder mit einer akzeptierten gültigen Kreditkarte zu begleichen.

3.8
Bei Abschluss eines Gruppenreservierungsvertrages werden generell 50 % des Gesamtpreises
bis 4 Wochen vor Anreise fällig. Der Rest ist vor Ort vollständig bei Anreise zahlbar.

§ 4 Rücktritt durch den Gast/Besteller

4.1
Sämtliche Rücktritte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4.2
Die Stornierung des Gesamtvertrages bzw. von gebuchten Leistungen ist für beide Parteien folgendermaßen geregelt:
- bis 12 Wochen vor Anreise: kostenlos
- bis 4 Wochen vor Anreise: 20 % v. Gesamtpreis
- bis 2 Wochen vor Anreise: 30 % v. Gesamtpreis
- bis 1 Woche vor Anreise: 50 % v. Gesamtpreis
- anschließend werden 80 % v. Gesamtpreis bzw. vom sonstigen Leistungspreis eingefordert.

4.3
Werden die genannten Fristen nicht eingehalten, so haftet der Vertragspartner in vollem Umfang der vereinbarten Leistungen. Die Haftung vermindert sich bei nicht beanspruchter Unterkunft um die
Aufwandsersparnis. Auf Vereinbarungen für Verzehr wird bis zu 24 Std. vor Anreise eine Aufwandsersparnis von 40 % gewährt.
Grundsätzlich sind wir bemüht, nicht in Anspruch genommene Leistungen anderweitig zu vergeben, wobei sich die Haftung des Vertragspartners um den erzielten Erlös vermindert.

§ 5 Haftung
Unsere Haftung entspricht dem BGB §701 ff

5.1
Reklamationen sind vom Gast unverzüglich auszusprechen. Bei verzögerter Reklamation wird der Anspruch auf Wandlung oder Minderung verwirkt. Es gelten die Bestimmungen des BGB.

5.2
Wir haften nicht für vertragliche oder gesetzliche Ansprüche im Zusammenhang mit Fremdleistungen die lediglich vermittelt werden. Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten erfolgt auf
eigene Gefahr des Gastes.

§ 6 Beendigung der Beherbergung, Rücktritt
Wir sind jederzeit berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu lösen, sofern:
-der Gast von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen bzw. nicht mietgerechten Gebrauch macht,
- der Gast dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehen des Hauses schadet,
- der Gast die ihm vorgelegte und gemäß § 3 fällige Rechnung nicht innerhalb der Frist begleicht,
- die Leistungserbringung ohne unser Verschulden unmöglich wird.

§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand

7.1
Erfüllungsort ist das Hotel Trias in Karsdorf.

7.2
Für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag wird das für das Hotel Trias zuständige örtliche und sachliche Gericht vereinbart.

§ 8 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Anstelle der ungültigen Regelung gilt eine ihr möglichst nahe kommende, gültige Bestimmung.



   
   
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